RoHS und WEE Umsetzung bei SVV
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der Gesetzgeber hat im März 2005 das Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG in Kraft gesetzt. Damit sind die Stoffverbote aus der EU-Richtlinie 2002/95/EG (RoHS) verbindlich einzuhalten sowie alle betroffenen Geräte gemäß der WEEE-Richtlinie zu kennzeichnen. RoHS Richtline: Gemäß der RoHS Richtlinie dürfen bestimmte Stoffe ab dem 01. Juli 2006 in elektrischen Geräten und elektronischen Geräten nicht mehr eingesetzt werden.
Zum heutigen Zeitpunkt ist noch nicht endgültig geklärt, welche Bauteile ab welchem Zeitpunkt RoHS konform gefertigt werden können oder welche Ersatzstoffe zur Verfügung stehen.
Wir arbeiten intensiv mit unseren Herstellern und Vorlieferanten zusammen, um alle Produkte zu einem möglichst frühen Zeitpunkt umzustellen und werden Sie weiter über den Stand der Dinge informieren.
Die SANYO VIDEO Vertrieb AG wird aber spätestens bis zum gesetzlich vorgeschriebenen Zeitpunkt ihre Produkte auf eine RoHS konforme Ausführung umgestellt haben.
WEEE
Das ElektroG schreibt für die Entsorgung nach der WEEE-Richtlinie vor, alle betroffenen Geräte entsprechend zu kennzeichnen. Gemäß den Übergangsvorschriften sind Geräte in Deutschland ab dem 24.03.2006 zu kennzeichnen. Die SANYO VIDEO Vertrieb AG kennzeichnet bereits heute viele Produkte bis zum gesetzlich vorgeschriebenen Termin werden alle Produkte registriert und gekennzeichnet sein.
Wir versichern Ihnen, daß wir alle erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung der Vorschriften des ElektroG zeitgereicht und gemäß den Handlungsvorschriften umsetzen werden. |
